🇷🇴 Steuerreform in Rumänien:

Das ändert sich ab dem 1. August 2025
29. Juli 2025 durch
SmartFlow Consulting GmbH, Ernst Bewersdorff

Das ändert sich ab dem 1. August 2025

Am 25. Juli 2025 wurde die umfassende Novellierung der rumänischen Abgabenordnung offiziell verkündet. Die Änderungen treten bereits zum 1. August 2025 in Kraft und betreffen insbesondere die Mehrwertsteuerregelungen. Ziel ist eine breitere Steuerbasis und die Konsolidierung des Staatshaushalts.

🔺 Erhöhung der Mehrwertsteuersätze

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Regelsatz: Erhöhung von 19 % auf 21 %
  • Ermäßigter Satz: Vereinheitlichung der bisherigen 5 % und 9 % auf 11 %

Diese Anpassung betrifft zahlreiche Produkte und Dienstleistungen, die bisher begünstigt waren.

❌ Abschaffung von Steuerbefreiungen

Künftig unterliegen dem Regelsatz von 21 % unter anderem:

  • Tierarzneimittel
  • Saatgut, Bienenfutter, Pflanzen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Eintritt zu Messen, Kinos, Kulturveranstaltungen
  • Lieferung und Installation von Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen

🏘️ Sonderregelung für Wohnimmobilien

Für die Lieferung von Wohnungen an Privatpersonen gilt ausnahmsweise ein ermäßigter Satz von 9 % – jedoch nur bis zum 31. Juli 2026 und unter strengen Voraussetzungen:

  • Max. 120 m² Nutzfläche
  • Max. 600.000 RON Gesamtwert (zzgl. MwSt.)
  • Vertrag über Anzahlung muss bis zum 1. August 2025 abgeschlossen sein
  • Anzahlung von mind. 20 % bis 31. Juli 2025 (bei Vertragsabschluss zwischen 3. und 31. Juli)

Auch Kommunen profitieren von dieser Regelung, wenn sie Wohnungen an benachteiligte Gruppen vermieten.

🌐 Auswirkungen auf Unternehmen mit OSS und Webshops

Für Unternehmen, die über den One-Stop-Shop (OSS) digitale oder physische Produkte nach Rumänien verkaufen, ist eine zeitnahe Anpassung der Webshop-Systeme und Steuerlogik erforderlich. Die neuen Sätze müssen korrekt in der Preisgestaltung, Rechnungsstellung und OSS-Meldung abgebildet werden.

📌 Fazit

Die Reform bringt kurzfristig erheblichen Anpassungsbedarf – insbesondere für:

  • E-Commerce-Anbieter
  • Immobilienentwickler
  • Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien
  • Kultur- und Veranstaltungsbranche

Eine frühzeitige Prüfung bestehender Verträge, Preisstrategien und IT-Systeme ist dringend zu empfehlen.

👉 Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AHK Rumänien.

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References

[1] Novellierung der Abgabenordnung - ahkrumaenien.ro